Kilometersatz aktuell
Kilometergeld in der Schweiz: 0.75 Franken pro Kilometer
Seit 1. Januar 2026 rechnet die Eidgenössische Steuerverwaltung mit 0.75 Franken pro Kilometer. Bis Ende 2025 galten 0.70 Franken.
bis 2025
CHF 0.70
pro Kilometer
ab 2026
CHF 0.75
pro Kilometer
Kilometergeld ausrechnen
Wo der Satz gilt
Privatanteil am Geschäftsauto
Wer mit Fahrtenbuch abrechnet statt mit der Pauschale, versteuert die privat gefahrenen Kilometer zu 0.75 Franken. Privatanteil berechnen
Mehrwertsteuer
Für die private Nutzung eines Geschäftsautos gilt der gleiche Referenzansatz (MWST-Info 08, Ziffer 1.5.1).
Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg
Bei der Bundessteuer gelten fürs eigene Auto ebenfalls 0.75 Franken pro Kilometer, höchstens CHF 3'300 im Jahr. Die Kantone haben eigene Obergrenzen. Alle Kantone
Spesen mit dem Privatauto
Fährst du geschäftlich mit dem eigenen Auto, zahlt der Arbeitgeber nach seinem Spesenreglement. Belege dafür sind die geschäftlichen Fahrten im Fahrtenbuch.
Häufige Fragen
Kilometergeld, Kilometerentschädigung, Kilometerpauschale: Was ist der Unterschied?
Gemeint ist meist dasselbe, nämlich ein Betrag pro gefahrenem Kilometer, der alle Kosten des Autos abdeckt. Von Kilometerentschädigung spricht man, wenn der Arbeitgeber zahlt; bei den Steuern heisst es Kilometeransatz.
Wie hoch ist das Kilometergeld in der Schweiz?
Die ESTV rechnet ab 1. Januar 2026 mit 0.75 Franken pro Kilometer, bis Ende 2025 waren es 0.70 Franken. Der Ansatz deckt alle Kosten des Autos: Benzin oder Strom, Abschreibung, Versicherung, Service und Reifen.
Wofür gilt der Satz von 0.75 Franken?
Für den Privatanteil am Geschäftsauto nach effektiver Methode, also wenn du die privaten Kilometer mit einem Fahrtenbuch nachweist. Die gleiche Zahl dient bei der Mehrwertsteuer als Referenzansatz für die private Nutzung.
Was zahlt mir mein Arbeitgeber für Fahrten mit dem Privatauto?
Das regelt das Spesenreglement deines Arbeitgebers. Eine Entschädigung, die die effektiven Kosten deckt, ist steuerfrei; was darüber hinausgeht, gilt als Lohn. Wichtig ist, dass die geschäftlichen Fahrten belegt sind.
Kann ich Tankbelege zusätzlich zum Kilometergeld abrechnen?
Nein. Mit dem Kilometergeld sind Benzin oder Strom, Service, Waschen und Vignette abgegolten, Tankbelege kämen doppelt dazu. Parkgebühren hängen nicht am Auto und werden nach den meisten Spesenreglementen separat vergütet. Fährst du ein Geschäftsauto, ist es umgekehrt: Die Firma zahlt die echten Kosten gegen Beleg, Kilometergeld gibt es keines.
Gibt es auf dem Kilometergeld Vorsteuer?
Nein. Vorsteuer kann nur eine Firma abziehen, die selbst Mehrwertsteuer abrechnet, und nur aus einem Beleg mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Beim Kilometergeld gibt es keinen solchen Beleg. Belege für Parkgebühren oder beim Geschäftsauto für Benzin und Service berechtigen dagegen zum Vorsteuerabzug.
Brauche ich für das Kilometergeld ein Fahrtenbuch?
Für den Nachweis ja. Pro Fahrt gehören Datum, Ziel mit Ort, Zweck und die Kilometer hinein. Ohne Aufzeichnung kann die Steuerverwaltung die Kilometer bestreiten.
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Keine Steuerberatung. Massgebend ist im Einzelfall deine Steuerverwaltung. Stand: Oktober 2026.