Elektronisches Fahrtenbuch
Elektronisches Fahrtenbuch in der Schweiz
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anerkannt. Es braucht dieselben Angaben wie eines auf Papier, und eine Anforderung kommt dazu: Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert sein.
Was jedes Fahrtenbuch braucht
- ✓Pro Fahrt: Datum, besuchte Person oder Firma mit Ort, gefahrene Kilometer
- ✓Kilometerstand am 1. Januar und am 31. Dezember
- ✓Täglich, vollständig und lückenlos geführt
Der Knackpunkt: Änderungen nachvollziehbar
Die ESTV schreibt für elektronische Fahrtenbücher ausdrücklich vor, dass nachträgliche Änderungen dokumentiert werden.
Eine Excel-Tabelle oder eine Notiz-App erfüllt das nicht von selbst: Jede Zahl lässt sich ohne Spur ändern. Die Steuerverwaltung kann ein solches Fahrtenbuch deshalb anzweifeln, auch wenn es sauber geführt ist.
Papier, Excel oder App
| Papier | Excel | Kilometra | |
|---|---|---|---|
| Fahrten erfassen | Nein von Hand | Nein von Hand | Ja automatisch |
| Änderungen dokumentiert | Teils Durchstreichen sichtbar | Nein nicht von selbst | Ja Protokoll im Steuer-PDF |
| Täglich und lückenlos | Teils Disziplin | Teils Disziplin | Ja erkennt Fahrten selbst |
| Privatanteil ausrechnen | Nein selbst rechnen | Teils eigene Formeln | Ja Pauschale oder effektiv |
| Für die Steuererklärung | Teils kopieren | Teils ausdrucken | Ja Steuer-PDF pro Kanton |
Wie Kilometra das löst
Automatisch erfasst
Mit dem Kurzbefehl beginnt die Fahrt, wenn sich dein iPhone per Bluetooth oder CarPlay mit dem Auto verbindet, und endet beim Trennen. Ohne Kurzbefehl erkennt Kilometra Fahrten über die Sensoren des iPhones. Datum, Kilometer und bei Geschäftsfahrten die Adressen stehen ohne Zutun drin.
Änderungsprotokoll
Jede nachträgliche Korrektur wird festgehalten, mit Zeitpunkt sowie altem und neuem Wert. Das Protokoll steht im Steuer-PDF. Das erstmalige Einordnen und das Ergänzen eines Zwecks gelten nicht als Korrektur.
Nach 7 Tagen festgeschrieben
Zeit, Kilometer und Orte einer Fahrt lassen sich danach nur noch mit Begründung ändern, und die Begründung steht im Protokoll. Einordnen und Zweck bleiben frei.
Privatfahrten ohne Orte
Die ESTV verlangt bei Privatfahrten nur Datum und Kilometer. Kilometra entfernt bei Privatfahrten die Adressen, auch im Protokoll.
Für Treuhänder
Deine Treuhänderin oder dein Treuhänder sieht auf Einladung die Fahrten und das Steuer-PDF. Dazu gibt es einen Export als CSV.
Häufige Fragen
Ist ein elektronisches Fahrtenbuch in der Schweiz anerkannt?
Ja. Die ESTV nennt in der FAQ zum Lohnausweis dieselben Anforderungen wie für ein Fahrtenbuch auf Papier. Zusätzlich müssen bei einem elektronischen Fahrtenbuch nachträgliche Änderungen dokumentiert sein.
Was gilt als nachträgliche Änderung?
Jede Korrektur von Zeit, Kilometern oder Orten einer schon erfassten Fahrt. Kilometra hält sie mit Zeitpunkt sowie altem und neuem Wert fest. Das erstmalige Einordnen als geschäftlich oder privat und das Ergänzen eines Zwecks gelten nicht als Korrektur.
Muss ich Privatfahrten genau beschreiben?
Nein. Privatfahrten musst du nicht bezeichnen, Datum und Kilometer genügen. Fehlt bei einer Fahrt die Angabe, gilt sie als privat. Der Arbeitsweg zählt ebenfalls als privat.
Lohnt sich ein Fahrtenbuch überhaupt?
Das hängt vom Kaufpreis des Autos und von deinen Privatkilometern ab. Ohne Fahrtenbuch gilt die Pauschale von 0.9 % des Kaufpreises pro Monat. Wer wenig privat fährt, spart mit Fahrtenbuch oft deutlich.
Privatanteil berechnen Excel oder Vorlage? Warum das selten reicht
Elektronisches Fahrtenbuch, das die Vorgaben erfüllt
Kilometra erfasst jede Fahrt automatisch, dokumentiert jede Änderung und erstellt am Jahresende das Steuer-PDF nach den Vorgaben der ESTV. 14 Tage gratis testen.
Im App Store ladenQuelle
ESTV, FAQ zum Lohnausweis 2026, Ziffer 2.2.8 (Anforderungen an das Bordbuch)
Keine Steuerberatung. Massgebend ist im Einzelfall deine kantonale Steuerverwaltung. Stand: Oktober 2026.