Fahrtenbuch-Vorgaben
Was ein Fahrtenbuch in der Schweiz enthalten muss
Die Steuerverwaltung muss anhand des Fahrtenbuchs nachvollziehen können, wie viele Kilometer geschäftlich und wie viele privat gefahren wurden. Hier steht, was dafür zwingend ist, was Kilometra für dich erledigt und worauf du selbst achten musst.
Wer braucht ein Fahrtenbuch?
Wer den Privatanteil des Geschäftsautos pauschal versteuert, braucht keins: 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150.
Ein Fahrtenbuch brauchst du, wenn du stattdessen die effektiv privat gefahrenen Kilometer versteuern willst, oder wenn du mit einem Privatauto geschäftlich fährst und diese Kilometer nachweisen musst. Ob sich das lohnt, zeigt dir der Rechner in der App.
Was die ESTV zwingend verlangt
Einmal pro Jahr
- •Fahrerin oder Fahrer
- •Kalenderjahr
- •Kilometerstand am 1. Januar und am 31. Dezember
Für jede Fahrt, am Tag der Fahrt
- •Datum
- •Besuchte Person oder Firma, mit Ort (z. B. «X AG, Rümlang»)
- •Gefahrene Kilometer
Form
- •Täglich, vollständig und lückenlos geführt
- •Feste Form, keine losen Blätter
- •Bei einem elektronischen Fahrtenbuch: nachträgliche Änderungen dokumentiert
Nicht zwingend
- •Uhrzeit und genauer Grund sind erwünscht, aber nicht Pflicht
- •Privatfahrten musst du nicht bezeichnen: Fehlt eine Angabe, gilt die Fahrt als privat
- •Der Arbeitsweg zählt als private Fahrt
Was Kilometra übernimmt und was du tust
Checkliste vor der Steuererklärung
- Alle Fahrten eingeordnet: geschäftlich, Arbeitsweg oder privat
- Bei jeder Geschäftsfahrt steht, wen du besucht hast
- Kilometerstand vom 1.1. und 31.12. notiert
- Fehlende Fahrten nachgetragen
- Steuer-PDF für deinen Kanton in der App erstellt
Wichtig
Diese Seite fasst die Vorgaben zusammen und ist keine Steuerberatung. Die ausführlichsten Vorgaben in der Schweiz stehen in der FAQ zum Lohnausweis der ESTV, Kilometra richtet sich danach. Massgebend ist im Einzelfall deine kantonale Steuerverwaltung.
Quelle: ESTV, FAQ zum Lohnausweis 2026, Ziffer 2.2.8 (PDF)
Stand: Oktober 2026